24. April 2019 Waldbrand Schutzverordnung

Auf Grund der momentanen Witterungslage rufen wir die Waldbrand Schutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung  in Erinnerung!

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Sie tritt mit 24.04.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2019 außer Kraft

Waldbrandschutzverordnung 2019